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Planungsrechtliche Grundlagen für Genehmigung des Kraftwerks schaffen![]() Bei einem ersten Erörterungsgespräch am 24. September im Umweltministerium waren sich alle Anwesenden einig, dass an dem landesweit bedeutsamen Kraftwerksprojekt in Datteln festgehalten werden soll. Außerdem sehen alle Beteiligten Lösungsmöglichkeiten für die Schaffung neuer planungsrechtlicher Grundlagen, um das Kraftwerk letztendlich genehmigen zu können. Vereinbart wurde, die bisherige konstruktive Zusammenarbeit auf jeden Fall fortzusetzen. An diesem Gespräch beteiligt waren: Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums, das für den Landesentwicklungsplan zuständig ist, Vertreter der Staatskanzlei, des Bauministeriums, der Bezirksregierung Münster – zuständig für die Regionalplanung und das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren –, des Kreises Recklinghausens als wesentlicher Träger öffentlicher Belange und der Stadtverwaltung Datteln. Diskutiert wurde unter anderem, wie der neue Bebauungsplan aufzustellen ist. Alle Landesbehörden haben konkrete Unterstützung zugesagt, um das Kraftwerksprojekt durch das Zusammenwirken aller Planungsebenen zu sichern. Die Stadt Datteln wird einen Antrag auf Berichtigung des Sachverhalts für das OVG-Urteil stellen und Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. |
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