Einzelheiten zum Grundstück:

Grundstücksbezeichnung: Nr. 23
Katasterbezeichnung: Gemarkung Datteln, Flur 33 Nrn. 901 und 902
Grundstücksgröße:           413 m²
Grundstückspreis (ohne Nebenkosten):      86.730,00 EUR
Kosten der Teilungsmessung:        1.860,35 EUR
Schmutzwasseranschluss:           843,10 EUR
Ausbau der Privatstraße (keine Beleuchtung vorgesehen):         1.660,00 EUR

An das Grundstück grenzt eine Privatstraße. Ein Drittel dieser Fläche ist von dem Erwerber des Grundstücks zu übernehmen. Der Grundstücksanteil wird unentgeltlich auf den Käufer übertragen. Kosten für den Ausbau der Straße sind vom Erwerber zu tragen.

Festsetzungen im Bebauungsplan

WR 2 = reines Wohngebiet
II = bis zu zwei Vollgeschosse möglich
GRZ 0,3 = bis zu dreißig Prozent des Grundstücks dürfen bebaut bzw. versiegelt werden
GFZ 0,6 = die Grundfläche in Geschossen darf sechzig Prozent der Grundstücksfläche nicht überschreiten
o = offene Bauweise
E = nur Einzelhäuser zulässig
1 = Hinweis auf textliche Festsetzung Nr. 1 (siehe unten 1.)
TH max. 4 m = Höchstmaß der Traufhöhe (siehe unten 2.)
FH max. 11,50 m = Höchstmaß der Firsthöhe (siehe unten 2.)
SD, PD, WD
max. 45°
= Satteldach, Pultdach oder Walmdach mit bis zu 45° Dachneigung,
weiteres siehe örtliche Bauvorschriften (siehe unten 3.)

1. Textliche Festsetzung Nr. 1 Baugrenzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB):
Im gesamten Plangebiet ist gem. § 23 Abs. 3 BauNVO im Erdgeschoss ein Überschreiten der festgesetzten Baugrenze bzw. ein Vortreten von Gebäudeteilen durch Kellerersatzräume und Wintergärten zulässig. Dies gilt nicht für die der Haupterschließungsstraße und den seitlichen Nachbargrenzen zugewandte Gebäudeseite. Das Überschreiten ist jeweils ausnahmsweise zulässig bis zu einer Grundfläche von 12 Quadratmetern vor der jeweiligen Gebäudeseite.

2. Textliche Festsetzung Nr. 2 Höhenlage der Gebäude (§ 9 Abs. 3 BauGB, § 18 BauNVO):
Die Oberkante des Erdgeschossfußbodens (Rohdecke) darf max. 0,50 m  über der Oberkante der dazugehörigen, fertig ausgebauten Erschließungsstraße liegen. Bezugspunkt ist die Stelle der Erschließungsstraße, an der die Grundstückszufahrt angelegt wird. Gleiches gilt für die privaten Erschließungswege. Eine Ausnahme von der max. festgesetzten OKFE-Höhe kann zugelassen werden, wenn die Höhe aus entwässerungstechnischen Gründen nicht eingehalten werden kann. Die festgesetzte Traufhöhe wird bestimmt durch die Oberkante der Regenrinne. Bei Vor- oder Rücksprüngen der Außenwände wird eine Ausnahme von der Traufhöhe zugelassen, sofern der abweichende Teil weniger als 50 % der gesamten Trauflänge beträgt. Die Firsthöhe wird bestimmt durch die Oberkante der jeweiligen Dachhaut. Bei Sonderdachformen gilt die Spitze des jeweiligen höchsten Dachteiles. Bezugspunkt für die Bestimmung der Trauf- bzw. Firsthöhe ist der gleiche wie der für die Festlegung der Sockelhöhe. Sofern von dieser aus entwässerungstechnischer Hinsicht abgewichen wird, gilt die Abweichung gleichermaßen auch für die Trauf- bzw. Firsthöhe.

3. Örtliche Bauvorschriften (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 Abs. 1 und 4 BauONRW)
Dachgestaltung
1. Als Dacheindeckung sind Ziegel in rot bis rotbrauner Farbe zulässig. Ausnahmsweise sind auch Ziegel in Grün-, Blau- und Grauton zulässig. Ebenfalls ist eine Metalldachdeckung und auch ein begrüntes Dach zulässig. Anlagen zur Nutzung von Solarenergie wie Solarzellen (Fotovoltaik) und Kollektoranlagen sind auf allen Dächern i.R.d. BauONRW zulässig.
2. Die Farbe der Dacheindeckung von Doppelhäusern ist jeweils einheitlich zu gestalten.
3. Die Dachform und Dachneigung von Doppelhäusern ist jeweils einheitlich zu gestalten, unterschiedliche Dachneigungen sind nur auf der rückwärtigen, der Erschließungsanlage abgewandten Seite zulässig. Dies gilt jedoch nur für das jeweilige Hauptdach, nicht für untergeordnete Anbauten.
4. Dachaufbauten-/einschnitte und Zwerchgiebel werden auf 50 % der jeweiligen Trauflänge begrenzt.


Ihre Ansprechpartner:

Stadt Datteln, Fachbereich 7.1
E-Mail: immobilien@stadt-datteln.de
Fax: 02363/107-351
Peter Klask, Tel.: 02363/107-337
Erich Schwamberg, Tel.: 02363/107-275