Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - gewerblich

 

Investitionszuschüsse sind wieder möglich!

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm fördert aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie aus ergänzenden Landesmitteln Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes sowie nicht-investive Maßnahmen.

Es sollen Anreize geschaffen werden für die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen in den besonders strukturschwachen Regionen des Landes (sog. C- und D- Fördergebiete).

Ein weiteres Ziel ist die Verbesserung der Einkommensstruktur und die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt.
In verschiedenen Wirtschaftsbereichen, z.B. im Einzelhandel, ist die Förderung ausgeschlossen bzw. eingeschränkt.


Verwendungszweck

Gefördert werden Investitionsvorhaben, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden, sowie Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zur Beratung, Schulung, Humankapitalbildung und zur Markteinführung innovativer Produkte:
• Errichtung einer neuen Betriebsstätte einschl. Betriebsverlagerungen innerhalb einer Gemeinde
• Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
• Erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 60 Monaten nach Gründung
• Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
• Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte und grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte
• Maßnahmen in den Bereichen Beratung, Schulung und Humankapitalbildung in gewerblichen KMU, wenn diese Maßnahmen für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bzw. für seine weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung sind
• Maßnahmen zur Markteinführung neuer innovativer Produkte durch KMU in der Gründungsphase, die maßgeblich vom Unternehmen selbst entwickelt worden sind


Umfang und Konditionen

Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.
Förderumfang und -höhe bei Investitionsvorhaben:
Der Umfang der Förderung ist abhängig von der Art des Vorhabens, der Größe des Unternehmens und dem Investitionsort und beträgt in den C-Fördergebieten für Arbeitsplatz schaffende Maßnahmen
• max. 25% für kleine Unternehmen
• max. 20% für mittlere Unternehmen und
• 15% bzw. max. 2,5 Mio € für große Unternehmen
sowie für Arbeitsplatz sichernde Maßnahmen max. 15% für kleine und mittlere Unternehmen.


Förderhöhe

Bei Investitionsvorhaben beträgt die max. Förderhöhe je gefördertem Dauerarbeitsplatz
• 120.000 € bei Arbeitsplatz schaffenden Maßnahmen und
• 90.000 € bei Arbeitsplatz sichernden Maßnahmen
Förderumfang und -höhe bei nicht-investiven Vorhaben:
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei
• Beratungsleistungen: grundsätzlich bis zu 50%, max. 50.000 €
• Schulungen:
o bis zu 40% in C-Fördergebieten und
o bis zu 35% in den D-Fördergebieten
o insgesamt max. 50.000 €
• Humankapitalbildung:
o bis zu 50% des Bruttoarbeitslohnes, max. 12.000 € im ersten und
o bis zu 25% des Bruttoarbeitslohnes, max. 6.000 € im zweiten Jahr pro zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz
• Markteinführung innovativer Produkte:
50% der förderfähigen Ausgaben, max. 100.000 € auf Basis der „De-Minimis“-Regelung


Voraussetzungen

Zwingende Voraussetzungen für die Förderung sind:
• Grundsätzlich gilt Teil II des GRW-Koordinierungsrahmens "Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung" in der jeweils geltenden Fassung.
• Die zur Förderung anstehenden Betriebsstätten müssen sich innerhalb der Fördergebiete der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" befinden.
• Es müssen neue Arbeitsplätze geschaffen oder vorhandene Arbeitsplätze gesichert werden.
• Bei Investitionsvorhaben dürfen die dem Antrag zugrunde liegenden förderfähigen Ausgaben 150.000 EUR nicht unterschreiten.
• Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin von der NRW.BANK die schriftliche Bestätigung erhalten hat, dass sein Vorhaben (vorbehaltlich einer endgültigen und detaillierten Überprüfung) die Förderwürdigkeitsbedingungen grundsätzlich erfüllt.


Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt vor Beginn des Vorhabens schriftlich unter Verwendung der vorgeschriebenen Formulare bei der NRW.BANK, Hauptsitz Münster.

 

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW 2011 
herunterladen (PDF, Größe: ca. 1 MB)

Kontakt

NRW.BANK Hauptsitz Düsseldorf
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211 91741-0  
E-Mail: info@nrwbank.de    
Internet: http://www.nrwbank.de

NRW.BANK Hauptsitz Münster
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Telefon: 0251 91741-0  
E-Mail: info@nrwbank.de     
Internet: http://www.nrwbank.de

Beratungscenter Rheinland 
Telefon: 0211 91741-4800   
E-Mail: info@nrwbank.de

Beratungscenter Westfalen 
Telefon: 0251 91741-4800    
E-Mail: info@nrwbank.de

Nähere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie auch bei der
Wirtschaftsförderung Stadt Datteln
Genthiner Str. 8
45711 Datteln
Tel.: 02363/107-322 oder -295
Fax: 02363-107-442
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@stadt-datteln.de