Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt.
In verschiedenen Wirtschaftsbereichen, z.B. im Einzelhandel, ist die Förderung ausgeschlossen bzw. eingeschränkt.
Verwendungszweck
Gefördert werden Investitionsvorhaben, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden, sowie Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zur Beratung, Schulung, Humankapitalbildung und zur Markteinführung innovativer Produkte:
• Errichtung einer neuen Betriebsstätte einschl. Betriebsverlagerungen innerhalb einer Gemeinde
• Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
• Erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 60 Monaten nach Gründung
• Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
• Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte und grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte
• Maßnahmen in den Bereichen Beratung, Schulung und Humankapitalbildung in gewerblichen KMU, wenn diese Maßnahmen für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bzw. für seine weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung sind
• Maßnahmen zur Markteinführung neuer innovativer Produkte durch KMU in der Gründungsphase, die maßgeblich vom Unternehmen selbst entwickelt worden sind
Umfang und Konditionen
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.
Förderumfang und -höhe bei Investitionsvorhaben:
Der Umfang der Förderung ist abhängig von der Art des Vorhabens, der Größe des Unternehmens und dem Investitionsort und beträgt in den C-Fördergebieten für Arbeitsplatz schaffende Maßnahmen
• max. 25% für kleine Unternehmen
• max. 20% für mittlere Unternehmen und
• 15% bzw. max. 2,5 Mio € für große Unternehmen
sowie für Arbeitsplatz sichernde Maßnahmen max. 15% für kleine und mittlere Unternehmen.
Förderhöhe
Bei Investitionsvorhaben beträgt die max. Förderhöhe je gefördertem Dauerarbeitsplatz
• 120.000 € bei Arbeitsplatz schaffenden Maßnahmen und
• 90.000 € bei Arbeitsplatz sichernden Maßnahmen
Förderumfang und -höhe bei nicht-investiven Vorhaben:
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei
• Beratungsleistungen: grundsätzlich bis zu 50%, max. 50.000 €
• Schulungen:
o bis zu 40% in C-Fördergebieten und
o bis zu 35% in den D-Fördergebieten
o insgesamt max. 50.000 €
• Humankapitalbildung:
o bis zu 50% des Bruttoarbeitslohnes, max. 12.000 € im ersten und
o bis zu 25% des Bruttoarbeitslohnes, max. 6.000 € im zweiten Jahr pro zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz
• Markteinführung innovativer Produkte:
50% der förderfähigen Ausgaben, max. 100.000 € auf Basis der „De-Minimis“-Regelung
Voraussetzungen
Zwingende Voraussetzungen für die Förderung sind:
• Grundsätzlich gilt Teil II des GRW-Koordinierungsrahmens "Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung" in der jeweils geltenden Fassung.
• Die zur Förderung anstehenden Betriebsstätten müssen sich innerhalb der Fördergebiete der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" befinden.
• Es müssen neue Arbeitsplätze geschaffen oder vorhandene Arbeitsplätze gesichert werden.
• Bei Investitionsvorhaben dürfen die dem Antrag zugrunde liegenden förderfähigen Ausgaben 150.000 EUR nicht unterschreiten.
• Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin von der NRW.BANK die schriftliche Bestätigung erhalten hat, dass sein Vorhaben (vorbehaltlich einer endgültigen und detaillierten Überprüfung) die Förderwürdigkeitsbedingungen grundsätzlich erfüllt.
Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt vor Beginn des Vorhabens schriftlich unter Verwendung der vorgeschriebenen Formulare bei der NRW.BANK, Hauptsitz Münster.
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW 2011
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