Ausschreibungen

Nachhaltige Beschaffungspolitik

Die Stadt engagiert sich für eine Beschaffungspolitik, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet ist. Sie will damit einen Beitrag zur weltweit nachhaltigen und sozialgerechten Entwicklung leisten. Deshalb wird die Vergabepraxis dahingehend geändert, dass der Einkauf von Produkten unterbunden wird, in deren Produktions- und Lieferkette gegen IAO-Kernarbeitsnormen verstoßen wird.

Diese Information soll Ihnen vor einer Angebotsaufforderung Gelegenheit geben, Ihre Lieferketten zu überprüfen und sich gegebenenfalls um entsprechende Informationen, günstigstenfalls um Zertifikate bzw. Label zu bemühen. Beim Einkauf von Produkten fordert die Vergabestelle der Stadtverwaltung künftig eine Erklärung, aus der hervorgeht, dass im Produktions- und Lieferprozess nicht gegen die IAO-Kernarbeitsnormen verstoßen wird. Sie tut dies im Einklang mit § 97 Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das die Berücksichtigung sozialer Kriterien bei der Auftragsvergabe ausdrücklich vorsieht. Die Vorlage der genannten Erklärung ist künftig Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebots im Vergabeverfahren. Es ist beabsichtigt, die Einhaltung der Selbstverpflichtung stichpunktartig zu überprüfen.

 

Die Stadt Datteln schreibt folgende Leistungen aus:

VOB

Asphaltsanierung 2012 (PDF; Größe: ca. 20 KB)

Kompletterneuerung Neuer Kamp (PDF; Größe: ca. 20 KB)

VOL

- zurzeit keine Ausschreibungen -

Sonstige Leistungen

- Zurzeit keine Ausschreibungen -

 

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Ansprechpartner

Ulrich Müller
Wirtschaftsförderung der Stadt Datteln
Tel. 02363/107-295

 

Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im Vergaberecht

Nach einem Runderlass vom 3. Februar 2009, der am 2. Dezember 2010 verlängert wurde, gelten neue Wertgrenzen für beschränkte und freihändige Vergaben, die die Stadt Datteln wie folgt befristet bis zum 31. Dezember 2011 übernimmt:

Bauleistungen: freihändige Vergabe bis 119.000 Euro brutto, beschränkte Ausschreibungen bis 1.190.000 Euro brutto.
Liefer- und Dienstleistungen: freihändige Vergaben oder beschränkte Ausschreibungen bis 119.000 Euro brutto.

Bei Bauaufträgen ab einem Auftragswert von 178.500 Euro brutto, bei den VOL- und sonstigen Verträgen ab 59.500 Euro brutto, müssen bestimmte Angaben aus dem Verfahren veröffentlicht werden.

Im Unternehmensbereich von vergabe.NRW sind die so veröffentlichten Angaben für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen einsehbar.

Den kompletten Text des oben genannten Runderlasses und die Veröffentlichungen künftiger Ausschreibungen und viele weitere Informationen finden Sie auf www.vergabe.nrw.de.

 

Rechnungsprüfung
Vergaberecht
Antikorruption

Kontakt

N.N.
Vergaberechtsangelegenheiten
Tel.: 02363/107-343