Förderinformationen

 

Investitionszuschüsse aus dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP NRW) für die gewerbliche Wirtschaft - einschließlich Tourismusgewerbe

Investitionsvorhaben und bestimmte nichtinvestive Maßnahmen sowie die Markteinführung innovativer Produkte können durch das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm gefördert werden. Dazu stehen Mittel der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie ergänzende Landesmittel bereit.

Diese Förderung soll Anreize schaffen für die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen in besonders strukturschwachen Regionen des Landes (sog. C- und D-Fördergebiete). Die Stadt Datteln wurde als C-Fördergebiet eingestuft und gehört bis mindestens 2013 zur Förderkulisse.

Gefördert werden gewerbliche Investitionsvorhaben von Unternehmen, die möglichst einen überregionalen Absatz haben und dadurch zusätzliche Einkommensströme in die Region leiten. Vor allem aber müssen mit dem Vorhaben neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Investitionszuschüsse sind möglich für

  • arbeitsplatzschaffende Maßnahmen kleinerer, mittlerer und Großunternehmen, wenn sie mittelständisch geführt werden
  • arbeitsplatzsichernde Maßnahmen - inklusive Betriebsverlagerungen innerhalb des Stadtgebiets

Die Investitionsverhaben müssen einen Umfang von mindestens 150.000 Euro haben.

Einzelheiten des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms regelt die Richtlinie für die Gewährung von Finanzierungshilfen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes (RWP.NRW 2010) des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie vom 22. Dezember 2009.

Nähere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie bei der Wirtschaftsförderung:

Dr. Petra Bergmann, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln
Tel.: 02363/107-322, Fax: 02363/107-442
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@stadt-datteln.de.
und unter www.nrwbank.de/de/existenzgruendungs-und-mittelstandsportal

 

 

Existenzgründungshilfen der Bundesagentur für Arbeit

Logo der Bundesagentur für Arbeit

Zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit der Existenzgründung können Gründer, die Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, die Möglichkeit einen Gründungszuschuss zu beantragen. Arbeitslosengeld-II-Bezieher können das Einstiegsgeld beantragen. >> mehr

Förderkreditprogramme der KfW

Logo der Bankengruppe Kreditanstalt für Wiederaufbau

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt der Wirtschaft zur Finanzierung von Investitionen, Innovationen und Beteiligungen eine Reihe von Förderkreditprogrammen zur Verfügung.

Förderprogramme der Investitionsbank NRW

Logo der NRW Bank mit dem Schriftzug wir fördern Ideen

Die NRW.BANK ist das zentrale Förderinstitut in Nordrhein-Westfalen. Sie ist für die Entwicklung einer Reihe von Landesförderprogrammen für die gewerbliche Wirtschaft zuständig.

Beratungsförderung des Landes Nordrhein-Westfalen

Nähere Informationen zur Förderung von Beratungsdienstleistungen für Gründer und bestehende Unternehmen finden Sie hier.

Meistergründungsprämie NRW

Die Meistergründungsprämie fördert erfolgreich Gründungen, Firmenübernahmen und mehrheitliche Beteiligungen von Handwerksmeistern mit einem Zuschuss von 7.500 EUR. >> mehr

 

Innovationsfinanzierungen

Logo des Zentrums für Innovation und Technik in NRW

Beim Zenit erhalten Sie Informationen über technologie- und innovationsbezogene Förderprogramme aus NRW, des Bundes und der EU.

Emscher-Lippe Seed Fonds

Engagierten, technologieorientierten Unternehmen in der Gründungsphase bietet der Wagniskapitalfonds Eigenkapital für die oftmals schwierige Gründungsphase. >> mehr

Förderprogramme zur Energieeinsparung und zur Anwendung erneuerbarer Energien

Die Energieagentur NRW bündelt Informationen zu den Förderprogrammen in Bezug auf Energieeinsparung und die Anwendung erneuerbarer Energien. >> mehr