Volkshochschule

 

Teilnahmebedingungen und allgemeine Informationen

Grundlagen
Die Volkshochschule der Stadt Datteln ist eine kommunale Weiterbildungseinrichtung nach dem Ersten Weiterbildungsgesetz NRW. Weitere Grundlagen der Arbeit sind die VHS-Satzung, die z. B. Rechtsstellung, Zuständigkeit des Rates, Mitbestimmung u.a. regelt, sowie die Gebührensatzung in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Eine Einsichtnahme in den Gesetzestext und die Satzungen ist in der Geschäftsstelle möglich.

Mindestalter
Die VHS ist nach dem Ersten Weiterbildungsgesetz eine Bildungseinrichtung für Erwachsene. Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 16 Jahre, es sei denn, eine Veranstaltung richtet sich ausdrücklich an jüngere Teilnehmer.

Beratung
Wir beraten Sie gerne zu unserem Angebot. Den jeweiligen Ansprechpartner finden Sie unter "Kontakt".

Sprachkurse: Beratung
Wir bieten einen kostenlosen Beratungsservice für Sprachkurse an. Vor allem Neueinsteiger, die bereits über Vorkenntnisse verfügen, sollten sich bei der Auswahl des richtigen Kurses unbedingt beraten lassen.

Rufen Sie uns an: (02363) 107-356 (Annette Willsch)

Anmeldung
Eine vorherige Anmeldung für unsere Veranstaltungen ist in der Regel unbedingt erforderlich. Bitte melden Sie sich rechtzeitig an! Veranstaltungen, die keine ausreichende Teilnehmerzahl haben, werden im Vorfeld abgesagt.

So können Sie sich anmelden:

  • Per Post: Anmeldekarten finden Sie hinten im Programmheft 
  • Per Fax: Faxformulare finden Sie hinten im Programmheft
  • Persönlich: in der Geschäftsstelle zu unseren Geschäftszeiten (siehe "Kontakt")
  • Online: Hier
  • Telefonisch: unter (02363) 107-388 oder 107-412

Eine Anmeldung ist nur gültig in Verbindung mit der Zahlung der Teilnahmegebühr per Lastschrift oder in bar.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Platzreservierungen sind nicht möglich! Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an.

Wenn Sie angemeldet sind
Sie erhalten keine Anmeldebestätigung. Wenn Sie nichts von uns hören, können Sie die gewünschte Veranstaltung planmäßig besuchen. Anmeldungen sind aus versicherungstechnischen und juristischen Gründen nicht übertragbar!

Gebühren und Umlagen
Die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldung fällig. Sie wird auf der Grundlage der jeweils gültigen Gebührensatzung festgelegt. Bei einigen Kursen sind zusätzliche Kosten, z. B. für Skripten, Materialien etc. bereits in die Gesamtgebühr eingerechnet. Dieser Anteil wird gesondert ausgewiesen. In anderen Fällen wird die Höhe von Umlagen im Veranstaltungstext angekündigt. Hier wird das Geld von der Kursleitung eingesammelt.

Zahlungsweise

  • Bankeinzug: Die Einzugsermächtigung gilt nur für die bei der Anmeldung genannte Veranstaltung und muss für jede weitere Anmeldung neu erteilt werden. Abgebucht wird in der Regel erst nach Veranstaltungsbeginn.
  • Barzahlung: Bei Barzahlung wird die Gebühr direkt bei der Anmeldung fällig.

Gebührenermäßigung
Bei geringem Familieneinkommen ist eine Gebührenermäßigung um 50 % auf Antrag möglich. Als Entscheidungsgrundlage/Nachweis dienen:

- eine gültige Befreiung von den Rundfunkgebühren oder
- der Bezug von Sozialhilfe oder Grundsicherung (SGB XII) oder
- der Bezug von Arbeitslosengeld II (SGB II) oder
- der Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 

Inhaber einer gültigen Vergünstigungskarte (z. B. Jugendleiter-Card, Ehrenamtskarte etc.) erhalten eine 20%ige Gebührenermäßigung.

Nicht ermäßigt werden können: Kursgebühren bis zu einer Höhe von 10,- €, Gebühren für WAB (Weiterbildung auf Bestellung)- und VHS-extra-Veranstaltungen und andere kostendeckend kalkulierte Angebote (z. B. Studienreisen), Eintrittsgelder, Sachkosten sowie diverse Umlagen, z. B. für Materialverbrauch, Prüfungsgebühren.

Rücktritt

  • Die Stornierung einer Anmeldung ist nur bei der VHS-Geschäftsstelle möglich; Abmeldungen bei der Kursleitung können nicht akzeptiert werden.
  • Solange der VHS eine gültige Anmeldung von Ihnen vorliegt, sind Sie zur Zahlung der Kursgebühr verpflichtet.
  • Wenn Sie bei der Stornierung eine Frist von 5 Arbeitstagen (Mo bis Fr) vor Veranstaltungsbeginn einhalten, wird die Kursgebühr nicht fällig. Eine bar gezahlte Gebühr lassen Sie sich in diesem Fall gegen Vorlage der Quittung erstatten.
  • Wird diese Frist unterschritten oder ist die Veranstaltung bereits angelaufen, wird die Gebühr in voller Höhe fällig, es sei denn, der VHS wird eine Ersatzperson gemeldet.
  • Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt! Nur eine gültige Abmeldung in der VHS-Geschäftsstelle unter Einhaltung der Frist entbindet Sie von der Zahlungspflicht.

Erstattung
Bereits bezahlte Gebühren werden erstattet, wenn die betreffende Veranstaltung von der VHS abgesagt werden muss, anteilig, wenn eine Veranstaltung nicht zu Ende geführt werden kann oder wenn eine Anmeldung fristgerecht bei der VHS storniert wird (siehe oben).

Teilnehmerzahl
Veranstaltungen werden in der Regel mit mindestens zehn Personen durchgeführt. Über Ausnahmen entscheidet die VHS-Leitung. Wenn ein Kurs ausgebucht ist, werden weitere Interessenten in eine Warteliste aufgenommen. Nachrücker werden der Reihe nach berücksichtigt. Wird ein zusätzliches Angebot eingerichtet, werden alle Interessenten informiert.

Aufgaben der Kursleitung
Die Kursleiterinnen und Kursleiter werden von der Volkshochschule lediglich damit beauftragt, den Unterricht durchzuführen. Sie sind nicht zuständig für verwaltungsbezogene Angelegenheiten (An- und Abmeldungen, Bestätigungen, Mitteilungen etc.). Bitte regeln Sie diese direkt in der VHS-Geschäftsstelle!

Teilnahmebestätigungen
Bei regelmäßiger Teilnahme kann auf Wunsch eine standardisierte Teilnahmebestätigung ausgestellt werden.

Programmänderungen
Änderungen, gleich welcher Art, bleiben bei allen Veranstaltungen vorbehalten. Bei organisatorischen Änderungen (Termine, Zeiten etc.) werden alle angemeldeten Teilnehmer von uns benachrichtigt.

Ihr Bildungsbedarf
Wir sind jederzeit bereit, bei genügend Interesse und Nachfrage schnell auf aktuellen Bedarf zu reagieren. Sollten Sie irgendwelche Vorschläge haben, so sind Neueinrichtungen auch während des laufenden Programmjahres möglich. Bitte sprechen Sie mit uns. Wir prüfen Ihre Vorschläge und versuchen, diese nach unseren Möglichkeiten zu realisieren.

Weiterbildung auf Bestellung (WAB)
Dies ist ein besonderer Service von uns: Sie können als Gruppe von mindestens fünf Personen eine Veranstaltung bei uns bestellen. Näheres dazu erfahren Sie bei der VHS.

VHS extra
Unter dieser Bezeichnung finden Sie Veranstaltungen, die kostendeckend kalkuliert sind und die auch mit weniger als zehn Teilnehmern durchgeführt werden können.

KOOP
Unter diesem Zeichen finden Sie Veranstaltungen benachbarter Volkshochschulen, von denen wir meinen, dass sie auch für Dattelner Bürgerinnen und Bürger von Interesse sind.

Teilnahmebedingungen für Studienreisen, Exkursionen etc.
Für Studienreisen etc. gelten im Einzelfall besondere Teilnahmebedingungen und Rücktrittsregelungen. Diese sind bei der VHS gesondert erhältlich.

Hinweis für Behinderte
Wir helfen Ihnen, wenn sie als Behinderte/-r Unterstützung brauchen, um Ihren VHS-Kurs zu erreichen. Wenden Sie sich bitte an die VHS-Geschäftsstelle, Telefon (02363) 107-230.

Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden in der EDV-Anlage der Stadtverwaltung Datteln unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen gespeichert. Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsjahr etc. sind für die Bearbeitung Ihrer Anmeldung unbedingt erforderlich. Angaben zum Beruf sind freiwillig, aber für die Statistik erwünscht.

Haftung
Die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule erfolgt auf eigene Gefahr. Die Volkshochschule übernimmt keine Haftung bei Beschädigungen, Unglücksfällen, Verlusten, Verspätungen, höherer Gewalt oder sonstigen Unregelmäßigkeiten.

Teilnehmer- und Kursleitervertretung
Nach der Satzung der Volkshochschule haben die Teilnehmer und Kursleiter das Recht, jeweils zu Beginn eines Studienjahres Vertreter und deren Sprecher zu wählen. Diese sind u. a. berechtigt, zur Vorbereitung des VHS-Programms vom Leiter der Volkshochschule angehört zu werden. Die Teilnehmervertreter werden in Kursen von mindestens zehnwöchiger Dauer gewählt. Die Kursleiter wählen ihre Vertreter auf einer Vollversammlung. Die diesjährigen Wahlen finden statt am Freitag, 30. Oktober 2009, für die Kursleiter um 17:30 Uhr, für die Teilnehmervertreter um 18:30 Uhr. Es erfolgt eine gesonderte Einladung.

Die im Oktober 2008 gewählten Vertretungen setzen sich wie folgt zusammen:

Kursleiter/-innen: Frauke König (Sprecherin), Volker Mrogenda (Sprecher), Sabine Anders, Sabrina Freitag, Violetta Groner, Manfred Huckschlag, Doris E. Kimmeyer, Jos Meuwissen

Teilnehmer/-innen: Nicole Brennholt, Mike Schütz, Cornelia Wittek

Programmjahr und unterrichtsfreie Tage

Das Programmjahr beginnt im September 2009 und endet im Juni 2010. Während der Schulferien sowie an Feiertagen finden in der Regel keine VHS-Veranstaltungen statt. Zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt die VHS-Geschäftsstelle geschlossen.

Ferien und Feiertage

Tag der Deutschen Einheit: Samstag, 03.10.2009
Herbstferien: 12.10. bis 24.10.2009
Allerheiligen: Sonntag, 01.11.2009
Beweglicher Ferientag: 23.12.2009
Weihnachtsferien: 24.12.2009 bis 06.01.2010
Beweglicher Ferientag: 15.02.2010 (Rosenmontag)
Osterferien: 27.03. bis 10.04.2010
Maifeiertag: Samstag, 01.05.2010
Christi Himmelfahrt: Donnerstag, 13.05.2010
Beweglicher Ferientag: 14.05.2010
Pfingsten: 23.05. und 24.05.2010
Pfingstferien: 25.05.2010
Fronleichnam: Donnerstag, 03.06.2010
Beweglicher Ferientag: 04.06.2010
Sommerferien: 15.07. bis 27.08.2010

Kalender 2009/10