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Wahlen
Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters bzw. Rates der Stadt DattelnAm 31. Juli 2009 hat die Wahlleiterin die Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters und des Rats amtlich bekannt gemacht. Alle Vorgeschlagenen sind wählbar. Bei der Aufstellung der Kandidaten bzw. bei der Einreichung des Wahlvorschlags waren bestimmte Verfahrens- und Formvorschriften zu beachten. Ganz wichtig: Die Wahlvorschläge mussten bis zum 48. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr beim Wahlleiter eingereicht werden. Wer ist vorschlagsberechtigt? Ist ein gemeinsamer Wahlvorschlag zulässig? Sind Unterstützungsunterschriften beizubringen? Wenn ja, wie viele? Rat - Wahlbezirk: Parteien und Wählergruppen, welche in der im Zeitpunkt der Wahlausschreibung laufenden Wahlperiode nicht ununterbrochen im Rat der Stadt Datteln, im Kreistag, im Landtag oder auf Grund eines Wahlvorschlages aus dem Land im Bundestag vertreten sind, müssen mindestens 5 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten des betreffenden Wahlbezirkes beibringen. Dies gilt auch für Einzelbewerber, es sei denn, sie haben in der zu wählenden Vertretung einen Sitz aufgrund eines Wahlvorschlages, in dem sie als Einzelbewerber benannt waren. Rat - Reserveliste: Parteien und Wählergruppen, welche in der im Zeitpunkt der Wahlausschreibung laufenden Wahlperiode nicht ununterbrochen im Rat der Stadt Datteln, im Kreistag, im Landtag oder auf Grund eines Wahlvorschlages aus dem Land im Bundestag vertreten sind, müssen mindestens 29 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten des Wahlgebietes (Stadtgebiet Datteln) beibringen. Wer ist wählbar? Rat - Wahlbezirk: Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet (Gebiet der Stadt Datteln reicht aus) seine Hauptwohnung hat. Rat - Reserveliste: Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet (Gebiet der Stadt Datteln) seine Hauptwohnung hat. Wer ist nicht wählbar? Muss der Bewerber seiner Nominierung in besonderer Form zugestimmt haben?
Ist ein besonderes Aufstellungsverfahren notwendig? Ist eine Niederschrift über die Nominationsversammlung erforderlich? Sind besondere Formulare zu verwenden? Hinweis: Im Hinblick auf eine eventuell erforderliche Mängelbeseitigung sollte der Wahlvorschlag möglichst frühzeitig eingereicht werden. Das Wahlamt der Stadt Datteln (Genthiner Straße 8) informiert Sie gern über die Einzelheiten für die Einreichung eines Wahlvorschlags. Ansprechpartner
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