Wahlen

 

Seniorenbeirat

Seit 2000 findet die Wahl des Seniorenbeirats in Datteln im 5-Jahres-Rhythmus statt. Der aktuelle Seniorenbeirat, der laut Satzung aus neun Mitgliedern besteht, wurde am 24. Februar 2010 gewählt. Im Gegensatz zu anderen Wahlen geschieht dies ausschließlich per Briefwahl.
Das Foto zeigt einen Senioren von hinten, der gerade einen Drachen steigen lässt

Wer ist wahlberechtigt?
Alle Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz seit mindestens sechs Wochen vor der Wahl in Datteln haben. Wer das Kommunalwahlrecht nach deutschem Recht nicht besitzt, ist vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Wer ist wählbar?
Wählbar sind alle Wahlberechtigten - mit Ausnahme von Mitarbeitern der Stadt Datteln sowie der Ratsmitglieder. Nicht wählbar ist außerdem, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Welche Aufgaben hat der Seniorenbeirat?
Die Aufgaben sind in der Satzung des Seniorenbeirats festgelegt

Fragen zur inhaltlichen Arbeit beantwortet Ihnen Detlef Nathaniel-Brand, Fachbereich Soziales, Lutherplatz 1, Tel. 02363/107-270, Zimmer 108.

Weitere Infos über den Dattelner Seniorenbeirat

Foto: © Karin Jung / PIXELIO

Kontakt

Wahlamt der Stadt Datteln
Rathaus, Raum 1.14 und 1.21
Genthiner Straße 8, 45711 Datteln
Telefon: 02363/107-250 und -224
E-Mail: wahlamt@stadt-datteln.de