|
|
Wahlen
LandtagswahlBei der Landtagswahl wählen die Bürgerinnen und Bürger die Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtags. Der Landtag besteht aus den Abgeordneten, die von den wahlberechtigten Bürgern Nordrhein-Westfalens (NRW) gewählt worden sind. Er repräsentiert das Gesamtvolk des Landes mit aktuell knapp 18 Millionen Einwohnern. Ergebnisse der Landtagswahl 2010 (Zweitstimmen) SPD: 41,5 Prozent Wer ist wahlberechtigt? Wahlberechtigt ist, wer mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, seinen Wohnsitz seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl in NRW hat und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist. Alle fünf Jahre - zuletzt im Mai 2005 - werden die Abgeordneten von den Wahlberechtigten nach einem Mischsystem aus Mehrheits- und Verhältniswahl gewählt. Ab der nächsten Landtagswahl am 9. Mai 2010 hat jeder Wähler zwei Stimmen: eine Erststimme für die Direktwahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei. NRW ist in 128 Wahlkreise eingeteilt. Demnach werden von den grundsätzlich 181 Abgeordneten 128 in den Wahlkreisen mit der Erststimme mit relativer Mehrheit gewählt, die übrigen mit der Zweitstimme über die Landesliste. Stehen einer Partei nach dem Gesamtergebnis mehr Sitze zu, als sie durch Direktmandate errungen hat, besetzt sie die ihr zustehende Zahl der Restsitze mit den Kandidaten der Reserveliste (Verhältniswahl). Erst hierdurch erhalten kleinere Parteien, die in einem Wahlkreis kein Direktmandat erringen konnten, die Möglichkeit, Abgeordnete in den Landtag zu entsenden. Allerdings muss jede Partei mindestens fünf Prozent der Stimmen erreichen (Sperrklausel). Erhält eine Partei in den Wahlkreisen mehr Sitze, als ihr nach dem Gesamtstimmenanteil zustehen würden (sog. Überhangmandate), wird die Anzahl der Gesamtmandate so weit erhöht, dass - unter Aufrechterhaltung einer ungeraden Gesamtzahl - auch die übrigen Parteien eine ihrem Stimmenanteil entsprechende Relation von Mandaten erreichen, wie sie die durch Mehrsitze erfolgreichste Partei erzielt hat (sog. Ausgleichsmandate). Aufgrund des Ergebnisses der letzten Wahl besteht der amtierende Landtag aus 187 Abgeordneten. Wer ist wählbar? Wählbar in den Landtag ist jeder Wahlberechtigte, sofern kein Ausschluss vom passiven Wahlrecht gegeben ist und er oder sie seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag in NRW wohnt. Datteln wurde erstmals zur Landtagswahl 2005 auf zwei Wahlkreise aufgeteilt. Das heißt: Die (Gemeinde-)Stimmbezirke 1.1 bis 9.0 gehören zum Wahlkreis „72 Recklinghausen IV“ und die Stimmbezirke 10.0 bis 19.0 zum Wahlkreis „73 Recklinghausen V“. Weitere Informationen zum Landtag finden Sie auf www.landtag.nrw.de.
|