Wahlen

 

Allgemeine Infos zur Kommunalwahl

Bei der Kommunalwahl wählen die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ihren Bürgermeister bzw. ihre Bürgermeisterin, die Vertreterinnen und Vertreter des Rates sowie den Landrat und die Mitglieder des Kreistags.

Die aktuellen Ergebnisse zur Kommunalwahl 2009: http://www.datteln.de/KW2009/index.html

Wahlbeteiligung in Datteln
15.09.194679,3
09.11.195281,3
28.10.195682,3
08.07.196285,7
27.09.196484,4
09.11.196978,1
04.05.197588,5
30.09.197975,0
30.09.198470,5
01.10.198966,6
16.10.1994 (mit Bundestagswahl)81,7
12.09.199960,6
26.09.200456,8
30.08.200953,3

Bei der Kommunalwahl am 30. August 2009 wählten die Dattelner Bürger Landrat und und Bürgermeister erstmals für sechs Jahre. Die Wahlperiode des Kreistags bzw. Rates dauert - wie bisher - fünf Jahre. Insofern kommt es ab 2014 zu einer zeitlichen Trennung dieser Wahlen auf Gemeinde- und Kreisebene.

Wer ist wahlberechtigt, wer ist wählbar?

Jeder Wähler hat grundsätzlich vier Stimmen. Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) ist, wer am Wahltag

  • die deutsche oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzt,
  • mindestens 16 Jahre alt ist,
  • seit mindestens 16 Tagen seinen Hauptwohnsitz in Datteln bzw. im Kreis Recklinghausen hat und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wählbar (passives Wahlrecht) als Landrat bzw. Bürgermeister ist, wer am Wahltag

  • die deutsche oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzt,
  • mindestens das 23. Lebensjahr vollendet hat,
  • eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland hat,
  • die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten,
  • nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.

Wählbar für den Kreistag bzw. Rat ist, wer am Wahltag

  • die deutsche oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzt,
  • mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens 3 Monaten seinen Hauptwohnsitz in Datteln bzw. im Kreis Recklinghausen hat und
  • nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.

Wer ist gewählt?

Als Bürgermeister bzw. Landrat ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt - eine Stimme Mehrheit genügt. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los. Sofern es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag gibt, ist der Bewerber gewählt, wenn sich die Mehrheit der Wähler für ihn entschieden hat und sich dabei mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten für ihn entschieden haben. Eine Stichwahl zwischen den Kandidaten mit den beiden höchsten Stimmenanteilen - bei drei oder mehr Bewerbern - gibt es nicht mehr.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Datteln (38) und des Kreistages (72) werden je zur Hälfte in den Wahlbezirken (in Datteln 19 und im Kreis Recklinghausen 36) sowie über die Reservelisten gewählt. Jeder Wähler hat eine Stimme, mit der er den Wahlbezirksbewerber vor Ort direkt und gleichzeitig die Reserveliste derjenigen Partei oder Wählergruppe wählt, für die der Kandidat aufgestellt ist. Es handelt sich um ein zweistufiges Mischsystem, das aus vorgeschalteter Mehrheitswahl (1. Stufe) und nachfolgender ausgleichender Verhältniswahl im ganzen Wahlgebiet (2. Stufe) besteht.

Besonderheit im Gegensatz zur Landtags-, Bundestags- bzw. Europawahl

Eine Sperrklausel (5-Prozent-Klausel) gibt es im nordrhein-westfälischen Kommunalwahlrecht seit 1999 nicht mehr. Jedoch muss die Partei oder Wählergruppe rein rechnerisch mindestens einen bestimmten Anteil an Stimmen erreichen, um einen Sitz zu erhalten.

Für die Kommunalwahl 2009 wird das bisherige Verfahren der Sitzberechnung nach „Hare/Niemeyer“ durch das Divisorverfahren mit Standardrundung nach „Sainte-Lague/Schepers“ ersetzt. Letzteres ist nach allgemeiner Auffassung das optimale Verfahren zur Gewährleistung der Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen und der Chancengleichheit der Parteien, Wählergruppen und ihrer Kandidaten.

Weitere Infos des Innenministeriums
Wahlsystem: www.im.nrw.de/bue/188.htm#
Allgemein: www.im.nrw.de/bue/407.htm

Angebote der Landeszentrale für politische Bildung
Texte und O-Töne von Politikexperten: www.wahlkommunal.de
Wahlspot "Die Qual der Wahl": www.youtube.com/watch?v=i2mbw4NBxu4
Wahlwecker (Screensaver): www.wahlwecker.net