|
|
Wahlen
Allgemeine Infos zur KommunalwahlBei der Kommunalwahl wählen die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ihren Bürgermeister bzw. ihre Bürgermeisterin, die Vertreterinnen und Vertreter des Rates sowie den Landrat und die Mitglieder des Kreistags. Die aktuellen Ergebnisse zur Kommunalwahl 2009: http://www.datteln.de/KW2009/index.html
Bei der Kommunalwahl am 30. August 2009 wählten die Dattelner Bürger Landrat und und Bürgermeister erstmals für sechs Jahre. Die Wahlperiode des Kreistags bzw. Rates dauert - wie bisher - fünf Jahre. Insofern kommt es ab 2014 zu einer zeitlichen Trennung dieser Wahlen auf Gemeinde- und Kreisebene. Wer ist wahlberechtigt, wer ist wählbar? Jeder Wähler hat grundsätzlich vier Stimmen. Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) ist, wer am Wahltag
Wählbar (passives Wahlrecht) als Landrat bzw. Bürgermeister ist, wer am Wahltag
Wählbar für den Kreistag bzw. Rat ist, wer am Wahltag
Wer ist gewählt? Als Bürgermeister bzw. Landrat ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt - eine Stimme Mehrheit genügt. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los. Sofern es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag gibt, ist der Bewerber gewählt, wenn sich die Mehrheit der Wähler für ihn entschieden hat und sich dabei mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten für ihn entschieden haben. Eine Stichwahl zwischen den Kandidaten mit den beiden höchsten Stimmenanteilen - bei drei oder mehr Bewerbern - gibt es nicht mehr. Die Mitglieder des Rates der Stadt Datteln (38) und des Kreistages (72) werden je zur Hälfte in den Wahlbezirken (in Datteln 19 und im Kreis Recklinghausen 36) sowie über die Reservelisten gewählt. Jeder Wähler hat eine Stimme, mit der er den Wahlbezirksbewerber vor Ort direkt und gleichzeitig die Reserveliste derjenigen Partei oder Wählergruppe wählt, für die der Kandidat aufgestellt ist. Es handelt sich um ein zweistufiges Mischsystem, das aus vorgeschalteter Mehrheitswahl (1. Stufe) und nachfolgender ausgleichender Verhältniswahl im ganzen Wahlgebiet (2. Stufe) besteht. Besonderheit im Gegensatz zur Landtags-, Bundestags- bzw. Europawahl Eine Sperrklausel (5-Prozent-Klausel) gibt es im nordrhein-westfälischen Kommunalwahlrecht seit 1999 nicht mehr. Jedoch muss die Partei oder Wählergruppe rein rechnerisch mindestens einen bestimmten Anteil an Stimmen erreichen, um einen Sitz zu erhalten. Für die Kommunalwahl 2009 wird das bisherige Verfahren der Sitzberechnung nach „Hare/Niemeyer“ durch das Divisorverfahren mit Standardrundung nach „Sainte-Lague/Schepers“ ersetzt. Letzteres ist nach allgemeiner Auffassung das optimale Verfahren zur Gewährleistung der Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen und der Chancengleichheit der Parteien, Wählergruppen und ihrer Kandidaten. Weitere Infos des Innenministeriums Angebote der Landeszentrale für politische Bildung
|