Wahlen

 

Integrationsrat

Dreimal haben die in Datteln lebenden Ausländer den Ausländerbeirat als ihre Interessenvertretung gewählt: 1995, 1999 und 2004. Nachfolgegremium des Ausländerbeirats ist der Integrationsrat, für dessen Einrichtung sich der Rat der Stadt Datteln am 11. November 2009 entschieden hat. Am 7. Februar 2010 wurde er zum ersten Mal gewählt.

Das Bild zeigt aus Papier ausgeschnittene Figuren. © S. Hofschlaeger/ Pixelio

Foto: © Pixelio: S. Hofschlaeger

Der Integrationsrat ist das kommunale Fachgremium zur Förderung der Integration von Zuwanderinnen und Zuwandern. Ihre Mitglieder vertreten die Anliegen der zugewanderten Einwohnerinnen und Einwohner gegenüber dem Rat und der Öffentlichkeit. Sie kennen den Alltag und die Bedürfnisse und können berichten, welche Angebote hilfreich und wirksam sind und warum bestimmte Maßnahmen nicht wirken.

Die Mitglieder des Integrationsrats werden nach dem neu gefassten Paragrafen 27 der Gemeindeordnung NRW gewählt. Er hat 17 Mitglieder. Davon bestellt der Rat sechs aus seiner Mitte, elf wurden am 7. Februar 2010 von den rund 2.300 Wahlberechtigten gewählt:

An der Wahl des Integrationsrats haben sich jetzt 316 der 2.303 Wahlberechtigten (13,72 Prozent beteiligt. Damit lag die Beteiligung fast doppelt so hoch wie bei der Wahl des Ausländerbeirats im November 2004 (7,5 Prozent, 160 Wähler).

Gewählt wurden für die Liste des Türkischen Kulturvereins (40,98 Prozent): Hakki Sancaktaroglu, Necdet Papurcu, Adem Keskin, Ünal Öztürk und Oktay Kilic. Für die Integrationsliste Datteln I (55,41 Prozent): Mevlüt Odabas, Gültekin Okyay, Ishak Caylak, Hasan Özcan, Celil Temel und Ali Karakaruk.

Weitere Infos über den Dattelner Integrationsrat

Wenn Sie sich für die Arbeit des Integrationsrats interessieren, erhalten Sie weitere Infos bei Reinhold Kranz: telefonisch unter 107-279 oder persönlich im Rathaus Zimmer E.07.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind …

1. Ausländer sowie

2. auf Antrag Deutsche, die die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 3 Abs. 1 Nummern 2, 3, 4, 4 a und 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes nicht später als fünf Jahre vor dem Tag der Wahl, also im zwischen dem 7.2.2005 und 6.2.2010, erworben haben. Diese Regelung gab es beim Ausländerbeirat nicht.

Darüber hinaus muss die Person am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und seit mindestens dem sechzehnten Tag vor der Wahl ihre Wohnung in Datteln haben. Bei mehreren Wohnungen muss das die Hauptwohnung sein.

Die unter 2 genannten Personen werden nur in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie ihre Wahlberechtigung nachweisen und einen schriftlichen Antrag stellen, der spätestens bis zum 26. Januar 2010 beim Wahlamt eingegangen sein muss. Antragsformulare erhalten Sie beim Wahlamt oder zum Herunterladen:

Nicht wahlberechtigt sind Ausländer,

1. auf die das Aufenthaltsgesetz nach § 1 Abs. 2 Nummern 2 und 3 keine Anwendung findet,
2. die Asylbewerber sind,
3. die im Besitz einer Duldung sind.

Wer ist wählbar?

Wählbar sind mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres alle Wahlberechtigten sowie alle Bürger der Stadt Datteln. Nicht wählbar ist, wer aufgrund eines in der Bundesrepublik Deutschland gefällten Richterspruchs nicht über Wählbarkeit oder Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes verfügt.

Kontakt

Wahlamt der Stadt Datteln
Rathaus, Raum 1.14 und 1.21
Genthiner Straße 8, 45711 Datteln
Telefon: 02363/107-250 und -224
E-Mail: wahlamt@stadt-datteln.de

Wenn Sie sich für die Arbeit des Integrationsrats interessieren, erhalten Sie weitere Infos bei Reinhold Kranz: telefonisch unter 107-279 oder persönlich im Rathaus Zimmer E.07.