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Wahlen
EuropawahlBei der Europawahl wählen die Bürgerinnnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland die Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Das Ergebnis der Europawahl 2009 für Datteln CDU: 34,43 % (2004: 40,45 %) Die Wahlbeteiligung lag in Datteln bei 39,23 Prozent und damit höher als 2004 (37,2 Prozent). Von den 27.250 Stimmberechtigten beteiligten sich 10.689 Bürgerinnen und Bürger an der Wahl. Das Europäische Parlament ist das einzige direkt vom Volk der Mitgliedstaaten legitimierte Organ der Europäischen Union (EU). Somit ist die Europawahl als demokratischer Akt das den Bürgern eigene Instrument, um auf die Politik auf EU-Ebene unmittelbar Einfluss zu nehmen. Die Abgeordneten werden nach dem Verhältniswahlsystem für fünf Jahre gewählt. Ein einheitliches Wahlgesetz auf EU-Ebene besteht nicht. Die Volksvertreter werden daher in den nunmehr 27 Mitgliedstaaten nach verschiedenen nationalen Verfahren gewählt. Bei der Wahl 2004 wurden in den seinerzeit 25 EU-Staaten insgesamt 732 Abgeordnete gewählt. Folgende Staaten gehören der EU an: Belgien In Deutschland werden die 99 Abgeordneten (aus der Bundesrepublik) für das Europäische Parlament nach den allgemeinen Wahlgrundsätzen gewählt. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen, die für ein Bundesland (Landesliste) oder für alle Länder (Bundeslisten) aufgestellt werden. Es gibt eine 5-Prozent-Sperrklausel, nach der bei der Sitzverteilung nur Wahlvorschläge berücksichtigt werden, die mindestens fünf vom Hundert der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben. Wer ist wahlberechtigt? Wahlberechtigt ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet (Bundesrepublik Deutschland) oder in einem der übrigen EU-Mitgliedstaaten eine Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Ferner können auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürger der anderen EU-Mitgliedsstaaten (ggf. nach vorherigem Antrag beim Wahlamt) an der Wahl teilnehmen. Jeder Wähler hat eine Stimme. Wer ist wählbar? Wählbar sind alle in Deutschland wohnenden oder sich sonst gewöhnlich aufhaltenden Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ferner darf kein Wahlausschlussgrund vorliegen Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters www.bundeswahlleiter.de. |