|
ProjektbeteiligteWer arbeitet mit am vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 105 a - Kraftwerk?Am 17. März 2010 hat der Rat der Stadt Datteln den Beschluss gefasst, das Bauleitplanverfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß Paragraph 12 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten. Auf diesen grundlegenden Beschluss zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens für die Errichtung des Kraftwerks Datteln 4 stützt sich die auf dieser Seite dargestellte Organisation der Verfahren.
Organigramm "Erarbeitung der Verfahrensunterlagen" zum Herunterladen (PDF; Größe: ca. 190 KB) Das Baugesetzbuch regelt in Paragraph 12 - Vorhaben- und Erschließungsplan -, dass die Stadt auf der Grundlage eines mit dem Vorhabenträger abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplans die Zulässigkeit von konkreten Vorhaben (Bauprojekten) durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auch bis in Details festlegen kann. Im Gegensatz zum so genannten Angebots-Bebauungsplan, den eine Gemeinde zum Beispiel für ein Wohn- oder Gewerbegebiet aufstellt, für das noch keine konkreten Bauprojekte feststehen, und bei dem sie selbst dafür die Planunterlagen erarbeiten lässt, werden beim Vorhaben- und Erschließungsplan und dem darauf aufbauenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Planunterlagen zum Vorhaben von einem Investoren (Vorhabenträger) erstellt. Im Rahmen der Abstimmung des Vorhaben- und Erschließungsplans prüft die Stadt die vorgelegten Unterlagen im Hinblick auf ihre städtebaulichen Zielsetzungen und auf die planungsrechtlichen Anforderungen des Baugesetzbuches und anderer Rechtsvorschriften. Hinzu kommt ein mit der gesamten Projektsteuerung einschließlich der Zeitplanung aller Aufgaben, der Vorbereitung und Durchführung von Sitzungen sowie der Verwaltung des digitalen Projektarchivs beauftragtes Projektbüro. Für die Organisation des Arbeitsprozesses wurde die folgende, aus fünf Arbeitsgruppen bestehende Organisationsstruktur entwickelt: Projektgruppe Beteiligte:
Aufgabe: In der Projektgruppe werden die für den oben genannten Abstimmungsprozess relevanten Informationen und Arbeitsergebnisse aus den übrigen im Verfahren beteiligten Arbeitsgruppen ausgetauscht, erörtert und Arbeitsaufträge formuliert. In dieser Projektgruppe wird der Vorschlag für das Abstimmungsergebnis zum Vorhaben- und Erschließungsplan erarbeitet. Diesem müssen der Rat der Stadt Datteln und Gremien des Vorhabenträgers zustimmen, damit der Plan als abgestimmt anerkannt wird.
Beteiligte:
Aufgabe: Die Arbeitsgruppe Stadt stellt die zentrale Arbeitsgruppe für die Steuerung des gesamten Arbeitsprozesses der Bauleitplanverfahren dar. In dieser Arbeitsgruppe werden alle für die Bauleitplanung relevanten Themen erörtert, Unterlagen für die Bauleitplanverfahren abgestimmt und die Sitzungsvorlagen für die Beratungen in den Gremien des Rates vorbereitet. Wesentlicher Schwerpunkt ist gegenwärtig die Prüfung der Anlagenkonfiguration und möglicher Alternativen sowie die inhaltliche Abstimmung des Vorhaben- und Erschließungsplans. Hinzu kommen der Entwurf des vorhabenbe-zogenen Bebauungsplans und der erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes. Neben den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans sind die Umweltprüfungen mit dem dazugehörigen Konzept zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft in der Arbeitsgruppe zu erarbeiten und zu erörtern, um hier nur die wesentlichen Aufgaben zu beschreiben. Zu den Aufgaben gehören ebenfalls die Organisation und Durchführung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Beteiligte:
Aufgabe: Die Arbeitsgruppe Technik arbeitet an besonderen Fragestellungen. Die Beteiligten erörtern sämtliche technischen Alternativen oder Fragen zum Immissionsschutz. In dieser Arbeitsgruppe werden ebenfalls sämtliche Basisgutachten für den Abstimmungsprozess und Fachgutachten für die Bauleitplanung diskutiert - zum Beispiel zu Schall, Luftschadstoffen und Lokalklima (Schwaden).Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe fließen als wesentliche Grundlage über die Arbeitsgruppe Stadt in die Erstellung des Vorhaben- und Erschließungsplans und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein.
Arbeitsgruppe Kompensation Beteiligte:
Aufgabe: In der Arbeitsgruppe Kompensation werden räumliche und gestalterische Überlegungen angestellt und Planungen erarbeitet, wo und wie der mit dem Vorhaben verbundene Eingriff in Natur und Landschaft vermieden, minimiert oder ausgeglichen werden kann. |